Am 15.5.2011
hat das Volk mit einer Mehrheit von 56% entschieden, dass die Öffentlichen Spitäler verselbständigt
werden. Das hat zur Folge, dass über unsere Arbeitsbedingungen und Löhne nicht
mehr im Grossen Rat diskutiert und abgestimmt wird. Es sind neu die
Verwaltungsräte der Spitäler, die ab 2016 darüber entscheiden. Dabei müssen, so
steht es im Gesetz, die Bedürfnisse des Betriebs und des Personals sowie die
Gegebenheiten des Marktes berücksichtigt werden. Für die
Personalkommissionen bedeutet diese „Verlagerung der Auseinandersetzung“ eine
Aufwertung, aber vermutlich auch mehr Arbeit. Ende Juni soll, nachdem eine
Delegation der Arbeitgebenden und die massgebenden Personalverbänden zwei Jahre
lang vertraulich darüber verhandelt haben, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
unterzeichnet werden. Dieser gilt für alle drei Spitäler gleichermassen und
stellt ein Äquivalent zu den bisherigen kantonalen Gesetzen dar. Ergänzt bzw.
verdeutlicht wird der GAV durch betriebliche Reglemente. Erklärte Aufgabe bei diesen
Verhandlungen war nicht, Mittel einzusparen. In der Lage, in der die Spitäler
durch die neuen Finanzierungsregeln sind, wird es aber auch nicht mehr Geld geben.
Zielsetzung des GAV ist es, die vorhandenen Mittel einvernehmlich so einzusetzen,
dass es einerseits gelingt, die jetzigen Mitarbeitenden zum überzeugten Bleiben zu bewegen
und, andererseits, neue, gut ausgebildete Mitarbeitende in genügender Anzahl
auf dem Spitalarbeitsmarkt „anzulocken“ und für eine engagierte und
längerfristige Tätigkeit bei den Öffentlichen Spitälern zu gewinnen. Daran wird
sich der GAV messen lassen müssen - Luftschlösser waren nicht das Thema. In den
Vertrag geschrieben wurde im Grundsatz auch ein neues Lohnsystem, das den
„Markt“ besser berücksichtigt. Die eigentlichen Lohnverhandlungen dazu beginnen aber erst im Herbst 2016 und finden ab dann immer jeweils im Herbst statt. Jedes
Spital für sich. Nicht jeder Fortschritt kostet Geld und viele Dinge, die
unseren Alltag beeinflussen, handeln von Menschen. Gefragt ist inskünftig verstärkt
auch die Führung, denn die normative Kraft des GAV kann das alleine nicht richten.
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