vpodPsychiatrieNEWS
Donnerstag, 16. April 2020
Interpellation Nr. 35 (April 2020) betreffend Auslagerung Hausdienst in den UPKE
Im Jahr 2018 wurde in der UPKE bekannt, dass der Hausdienst an die ISS ausgelagert werden soll. Das hat beim
Personal zu grossem Unmut geführt. Unstrittig aber war, dass Voraussetzung dafür eine Zustimmung gemäss
OeSpG §4 Abs 3 durch den RR ist. Ob dieses Geschäft je im RR traktandiert war, ist unklar, sicher aber ist, dass
der Verwaltungsrat der UPK die Personalkommission im April 2018 informiert hat, dass der Hausdienst nicht
ausgelagert wird. Im November 2019 war dieser Entscheid anscheinend überholt und eine Auslagerung in einer
neuen Variante – verbunden mit natürlichem Weggang und ohne Kündigungen– des Hausdienstes ist angedacht.
Die Interpellantin ist sehr besorgt über diese Entwicklung.
Der Hausdienst übernimmt eine wichtige Rolle im Betrieb. Er wirkt vertrauensbildend gegenüber den
PatientInnen. Eine Auslagerung des Hausdienstes bedeutet deshalb für die Interpellantin eine Verschlechterung
des Angebotes in der UPKE.
Laut ÖSpG §4 Abs 3 muss der Regierungsrat einer Auslagerung an ein privates Unternehmen zustimmen. Und
eine Abgabe der Aufgabe des Hausdienstes ist aus Sicht der Interpellantin eine Auslagerung und nicht einfach
nur ein Auftrag, welcher extern (einmalig) gegeben wird.
Weiter steht dieser angebliche Entscheid der Motion Wyss betreffend Wiedereingliederung des
Reinigungspersonals quer.
Die Interpellantin bittet aus diesem Grund um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Aktuelle Situation
a) Wurde/wird der Hausdienst der UPKE in nahe Zukunft ausgelagert?
2. Falls der Hausdienst der UPKE ausgelagert wurde/ausgelagert werden soll:
a) Hat der Regierungsrat einer solchen Auslagerung bereits zugestimmt? Falls ja, mit welcher
Begründung? Wie sieht der Regierungsrat diesen Entscheid in Bezug zur momentan in Arbeit
stehenden Motion "Wiedereingliederung des Reinigungspersonals"? Wie ist dieser Entscheid zu
gerechtfertigen?
b) Falls der Regierungsrat einer solchen Auslagerung nicht zugestimmt hat (und die UPK diesen
Entscheid selbst getroffen hat): Sieht der Regierungsrat hier eine Verletzung des ÖSpG, §4 Abs. 3?
Was gedenkt der Regierungsrat nun zu tun?
c) Damit auch Auslagerungen von Aufgaben wie Hausdiensten (oder ähnlichem) §4, Abs 3 unterstehen,
welche Gesetzesanpassungen wären notwendig?
3. Falls der Hausdienst der UPKE nicht ausgelagert wurde/nicht ausgelagert werden soll:
a) Ist der Regierungsrat der Meinung, dass das ÖSpG bei einer solchen Auslagerung zum Zuge kommt?
Würde er von der UPK verlangen, in Zukunft eine allfällige Auslagerung beim Regierungsrat zu
beantragen?
b) Wann wird das Personal informiert, dass der Hausdienst in der UPKE weiterhin intern bleibt?
Sarah Wyss
Donnerstag, 8. August 2019
Dienstag, 23. Juli 2019
Pflegefachfrau Psychiatrie goes Regierungsrat
... wir freuen uns, dass unsere ehemalige Berufskollegin sich als Regierungsrätin zur Wahl stellt und rufen alle dazu auf, sie tatkräftig zu unterstützen:
Freitag, 14. Juni 2019
Montag, 30. Juli 2018
Auslagerung als Politikum
Immer wenn die
Finanzen im Öffentlichen Dienst geknappt werden, suchen die Ausführungsverantwortlichen
nach Stellen und Berufsgruppen, die „überbezahlt“ sind und deren Arbeit deshalb
von der Privatwirtschaft günstiger erbracht werden könne. Das verharmlosende
Stichwort dazu heisst „Auslagerung“.
Tatsächlich aber
bedeutet Auslagerung weniger Lohn, weniger Rente, weniger Rechte und v.a. in
der Regel auch gekürzte Zeit, um die gleiche Arbeit zu erledigen. Denn nur so lässt
sich diese Arbeit günstiger erbringen und lassen sich auch noch Gewinne erzielen.
Was die behauptete
Überbezahlung anbelangt, so hat diese viel mit gesellschaftlicher Wertschätzung
zu tun, so wird Arbeit mit jungen Menschen beispielsweise besser bewertet als
die Arbeit mit alten, am Ende des Tages aber sind alle müde und haben das ihnen
Mögliche geleistet, manchmal sogar noch ein bisschen mehr.
Löhne sind aus gewerkschaftlicher
Optik nur dann gerecht, wenn sie „recht“ sind. Was brauchen meine Familie und
ich zum Leben? Wer im Zwangsbedarf (alles Geld geht für das Allernotwendigste
drauf) lebt, für die oder den hat die Frage nach der Lohngerechtigkeit eine
andere Bedeutung als für solche, die sich einkommensmässig schon im Wahl- oder
gar Luxusbedarf befinden.
Der vpod hat sich
auf seinem Kongress 2015 in Lausanne ausführlich mit dieser Problematik befasst
und dazu ein Positionspapier beschlossen. Und verlangt, dass Service public
dort, wo er ausgelagert wurde, wieder in Gemeindebesitz zurückgeführt wird.
Dieses Anliegen
umtreibt seit längerem auch die Basler SP Grossrätin Sarah Wyss. Sie hat
deshalb zusammen mit anderen eine Motion eingereicht, mit der sie von der Regierung
explizit, klar und konkret die Wiedereingliederung des Reinigungspersonals
verlangt.
Anerkannt und
beschlossen, dass es sich bei diesem Thema um ein Politikum handelt, hat der
Grosser Rat auch, als es um die „Verselbständigung“ der kantonalen Spitäler
USB, FPS + UPK ging. Wörtlich steht im Öffentlichen Spitäler Gesetz (ÖSpG): Auslagerungen
an privatrechtliche Unternehmen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates.
In den UPK gab es
immer wieder solche Versuche, letztmals 2011, als die damalige Leitung
beschloss und dabei blieb, den Hausdienst (ausgerechnet) in der Forensik an
eine private gewinnorientierte Firma zu vergeben. Die vpod Gruppe Psychiatrie
hat damals protestiert und an den CEO geschrieben, dass „wir nicht verstehen, warum
die UPK Hand dazu bietet und mitmacht, wenn im Niedriglohnbereich die
Anstellungs- und Arbeitsbedingungen prekarisiert werden. Uns beschämt das, auch
und insbesondere in unserer Identität als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
UPK. Sich Business Excellence auf die Fahne schreiben und gleichzeitig bei den
Kleinen sparen, das passt irgendwie nicht richtig zusammen“.
Ende März diesen
Jahres wurde die Peko und die Vertragsverbände darüber informiert, dass der
Hausdienst der Erwachsenen Psychiatrischen Klinik (EPK) neu „Reinigung“ heisse
und ausgelagert werde. Das war ein grosser Schock, nicht unerwartet zwar - aber
eigentlich unglaublich.
In der EPK (das ist
der grosse Teil der UPK) arbeiten viele Berufsgruppen zusammen und schaffen ein
Milieu, das es den PatientInnen ermöglichen soll, sich sicher zu fühlen, zu
erholen, neue Erfahrungen zu machen und so zu gesunden. Dazu gehört auch das Zusammenleben
in Pavillons. Hier jetzt eine einzige Berufsgruppe zu isolieren,
herauszunehmen, würde dieses System empfindlich stören. Die UPK ist und soll
keine Büchsenfabrik sein. Ein solche Auslagerung wäre, nebst den damit
verbundenen menschlichen Härten für die direkt Betroffenen (es ist die Rede von
20 Vollzeitstellen) und ihre Angehörigen auch deshalb für uns unverständlich,
weil der Hausdienst in der Erwachsenen Psychiatrischen Klinik in den letzten
Jahren stark entwickelt und ausgebaut wurde und heute ein stolzes und starkes
Angebot darstellt. In einem gewissen Sinne würde durch die “Übergabe” an die
ISS ein Teil des Familiensilbers verscherbelt. Und das kann nicht im Sinn des
Kantons und seiner Bevölkerung sein.
Erfreulicherweise ist
es mit vereinten Kräften (Sekretariat und befreundete SP-Grossrätinnen)
gelungen, Rotgrün anzusprechen und das ist in Basel die Mehrheit in der
Regierung. In der Folge hat der Verwaltungsrat der UPK schlussendlich nachgegeben
und das Gesuch um Genehmigung einer Auslagerung zurückgezogen. Dafür gebührt
ihm Dank.
Unser Ziel muss es
jetzt erst recht sein, dass die Menschen die in den Spitälern und beim Kanton im
Reinigungsdienst arbeiten, „recht“ entlohnt und auch menschlich anständig behandelt
werden und so für die gesamte Branche der Massstab sind. Und nicht umgekehrt. Dazu
gehört auch, dass es für die geplante grosse Spitalfusion BS/BL, über die wir
voraussichtlich im Februar abstimmen, entsprechende eine Verständigung und (Schutz)Bestimmungen
dahingehend gibt, dass Stress, Lohndruck
und die Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen kein akzeptables Mittel
ist, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Mittwoch, 23. Mai 2018
Donnerstag, 19. April 2018
Referendum gegen die Überwachung von Versicherten
... bitte unterschreibt das Referendum gegen die Überwachung von
Versicherten. Alle Informationen plus den Unterschriftsbogen bekommt Ihr
mit folgendem Link:
Donnerstag, 7. Dezember 2017
Löhne 2018
Die Verhandlungen in den Spitälern der Region sind abgeschlossen, die Ergebnisse sehen so aus:
- KSBL: +0.7% der Lohnsumme (2016: 0%)
- Rehab: +1% (2016: +1%)
- UKBB: 0.6% (2016: 1.4%)
- UPK: 0.46% (2016: 0.5%)
- USB: 0.9% (2016: 1%)
- FPS: 0.9% (2016: 0.5%)
- Bürgergemeinde: +1% (2016: +1-2%)
- PBL: 0,7% (2016: 0,4%)
Freitag, 27. Oktober 2017
Peter Nussbaum
Wir haben die schmerzliche Pflicht mitzuteilen, dass
Peter
Nussbaum
unser Kollege und langjähriges Vorstandsmitglied am 17. Oktober
nach langer schwerer Krankheit, aber doch
überraschend gestorben ist. Sein Tod hinterlässt eine Lücke und beschäftigt
uns, wir sind traurig. Peter wird uns mit seiner Art und seiner Ernsthaftigkeit
fehlen. Unsere Gedanken sind auch bei Christina Chryssostomou, seiner, wie Udo
Lindenberg sagen würde, „Komplizin fürs Leben“.
Alle, die von Peter Abschied nehmen wollen, treffen sich am Mittwoch, 15. November um 15:30 im ökumenischen Zentrum der UPK.
Anstelle von
Blumen, bitten die Angehörigen im Sinne von Peter, um Unterstützung für das
Projekt ‚Gemeinsam gegen
Leukämie‘; das Thema Blutstammzellspende hat Peter sehr beschäftigt.
Postkonto
30-26015-0, Blutspende SRK, 3001 Bern / IBAN: CH11 0900 0000 3002 6015 0 oder
direkt über die Webseite.
Vermerk: im Andenken an Peter Nussbaum
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Sonntag, 23. Juli 2017
Lohnherbst
Anfang September beginnen für die UPK die alljährlichen Lohngespräche, Ende Oktober sollten sie zu einem guten Ergebnis gekommen sein. Dazu findet am 21.9.um 16:30 im USB
eine gemeinsame Versammlung der vpodSpitälergruppen statt. Auch wird es Informationen zur Spitalfusion BS/BL geben. Und
allenfalls zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes bei der
Pensionskasse.
Mittwoch, 15. Februar 2017
Pflegeinitiative - jetzt unterschreiben
In der Entstehungszeit der Pflegeinitiative ist es leider nicht zu einer Zusammenarbeit zwischen dem VPOD und dem SBK gekommen. Leider hat der VPOD Schweiz deshalb beschlossen, die Pflegeinitiative nicht zu unterstützen.
Dieser Entscheid hat an der Mitgliederversammlung der drei VPOD Spitalgruppen grosses Unverständnis ausgelöst. In der Region Basel haben wir Mitglieder beschlossen, die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ tatkräftig zu unterstützen. Die Anliegen der Initiative sprechen uns als Gewerkschafter/innen des Gesundheitspersonals aus dem Herzen.
Denn nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal können wir die herausfordernde Pflege der immer komplexeren Patientensituationen künftig meistern. Die Pflegeinitiative ist mehr als eine Angelegenheit einer Berufsgruppe, schliesslich geht es um die Qualität der Gesundheitsversorgung und um die Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten.
Informationen und Unterschriftenbögen unter http://www.pflegeinitiative.ch/
Dieser Entscheid hat an der Mitgliederversammlung der drei VPOD Spitalgruppen grosses Unverständnis ausgelöst. In der Region Basel haben wir Mitglieder beschlossen, die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ tatkräftig zu unterstützen. Die Anliegen der Initiative sprechen uns als Gewerkschafter/innen des Gesundheitspersonals aus dem Herzen.
Denn nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal können wir die herausfordernde Pflege der immer komplexeren Patientensituationen künftig meistern. Die Pflegeinitiative ist mehr als eine Angelegenheit einer Berufsgruppe, schliesslich geht es um die Qualität der Gesundheitsversorgung und um die Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten.
Informationen und Unterschriftenbögen unter http://www.pflegeinitiative.ch/
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Ergebnisse Lohnverhandlungen an den öffentlichen Spitälern: Mager!
Zum ersten Mal wurde an den öffentlichen Spitälern die
Lohnentwicklung nach GAV verhandelt. Die Forderung der Peko, des vpod und der
Personalverbände: Eine Lohnentwicklung im bisherigen Rahmen von
durchschnittlich 1.4 %. Doch die Spitäler geben den Kostendruck voll ans
Personal weiter. Es gibt an allen Spitälern, ausser den UPK, wo es (noch) eine
generelle Lohnerhöhung gibt, nur eine individuelle Lohnentwicklung, weil die
Teuerung weiterhin im Minus ist (BS November-Teuerung -0,2 %). Die individuelle
Lohnentwicklung ist abhängig vom Alter und von der Position im Lohnband. Die
Lohnsumme wird jeweils um folgenden Prozentsatz erhöht:
Rehab 1 % USB 0.9 %
UPK 0.5 % FPS 0.5 %
PBL 0.4 % KSBL 0.4 %
Einzig am UKBB gibt es per 1.1.2017 vor der Einführung
des neuen Lohnsystems noch einmal eine Lohnentwicklung analog Stufenanstieg
beim Kanton in der Grössenordnung von durchschnittlich 1.4 %.
Dienstag, 11. Oktober 2016
gute Wahl!
Als vpod Betriebsgruppe Psychiatrie freuen wir uns über die geglückte Peko Wahl und bedanken uns für das vpodPsychiatrie dadurch entgegengebrachte Vertrauen. Folgende vpodMitglieder wurden gewählt:
- Wahlkreis Forschung: Fides Meier
- Wahlkreis Pflege: Dany Soldati Hauser, Simone Lüscher, Hans Stalder
- Wahlkreis Betrieb: Cristino Lema
- Nachrückende sind: Irène Fontanilles, Elisabeth Jufer
Mittwoch, 2. Dezember 2015
Keine Preisschilder für psychische Erkrankungen!
(BaZ 28.11.2015/Joël Hoffmann)
Gewerkschaft will Fallpauschalen in der
Psychiatrie verhindern
Der VPOD kritisiert, dass ab 2018 auch in
der Psychiatrie Krankheiten nicht mehr individuell, sondern pauschal
abgerechnet werden [sollen].
Wie viel kostet eine alltägliche
Blinddarmoperation? Die Diagnose ist rasch klar, die Behandlung eingespielt,
die Aufenthaltsdauer im Spital ist ebenfalls rasch definiert – die Kosten
lassen sich daraus also relativ gut errechnen. Bei einer psychischen Erkrankung
wird es komplizierter: Diagnosen sind weicher, Krankheitsbilder oft zu Beginn
nicht eindeutig, der Heilungsverlauf ist individuell und noch stärker von
äusseren Faktoren, wie dem Umfeld abhängig. Kurzum: Die Kosten für eine
künftige stationäre Behandlung in der Psychiatrie sind schwieriger zu errechnen
als eine körperliche Behandlung. Doch nun soll auch jeder stationäre Aufenthalt
in der Psychiatrie ein klar definiertes Preisschild erhalten, wie dies bei den
Spitälern bereits üblich ist. Die Gewerkschaft VPOD lancierte am
Donnerstagabend in Liestal eine Kampagne, um dieses Vorhaben zu stoppen.
Moralisch unhaltbar: 2018 sollen nun auch in der Psychiatrie
sogenannte Fallpauschalen eingeführt werden. Wie es der Name sagt, wird das
Spital nicht für die konkreten Kosten entschädigt, sondern erhält lediglich für
den Fall eine Pauschale. Dieses Geld muss ausreichen. Reicht das Geld nicht
aus, macht das Spital mit dem Fall Verlust. Oder im umgekehrten Fall einen
Gewinn. Die Berechnung geht so: Klinik und Krankenkassen verhandeln einen
Grundpreis, die sogenannte Baserate. Kommt ein neuer Patient, wird dieser
anhand von Diagnose und Schweregrad kategorisiert – der Fall bekommt eine Zahl,
die mit dem Grundpreis multipliziert wird: Das Resultat ist das Preisschild,
mit dem das Spital auskommen muss.
In der Psychiatrie eingeführt, hätte dieses
Modell Auswirkungen, die für den VPOD moralisch und ökonomisch unhaltbar sind.
«Es ist das alte neoliberale Lied, von der Vergleichbarkeit der Kliniken und
dem Wettbewerb», sagt Marianne Meyer vom VPOD. Der ehemalige Gewerkschafter und
Geschäftsleiter des linken Thinktank Denknetz, Beat Ringger, erläutert, weshalb
das Tarpsy genannte System falsch sei: «Die verletzte Seele wird zur Ware.» Der
Mensch werde zunehmend ökonomisiert und kommerzialisiert. Letztlich werde das
Vertrauen des Patienten, geheilt zu werden, untergraben, weil er für die Klinik
eben Ware oder ein unrentabler Kostenfaktor wird. Auch die Pflegenden, so der
Gewerkschafter, würden unter dem steigenden ökonomischen Druck immer mehr mit
weniger Personal leisten müssen, bis die Pflegequalität sogar ethisch nicht
mehr tragbar sei.
Hinter diesem Schreckgespenst, der
«neoliberalen» Fallpauschalen, stehen in der Tat Anreizmechanismen, welche die
gewerkschaftlichen Parolen durchaus mit Inhalt füllen: Das Tarpsy ist so
konstruiert, dass die Klinik einen Anreiz hat, den Patienten acht Tage zu
behalten, weil dann die volle Pauschale ausbezahlt wird. Nach acht Tagen jedoch
kann die Klinik nur noch mit zu niedrigen Tagespauschalen arbeiten, weshalb die
Klinik ein Interesse hat, die Patienten dann wieder loszuwerden. Der VPOD
befürchtet einerseits, dass Leute zu lange im Haus behalten werden, und
andererseits, dass Kranke zu früh entlassen werden.
Weitere Probleme ortet der VPOD bei der
Festlegung des Preisschildes, also der Tarpsy. Der Patient muss gleich nach dem
Eintritt eine klare Diagnose erhalten. Die Ärzte müssen zudem die Fallschwere
berechnen. Diese sogenannte Codierung des Patienten ist die zwingende Grundlage
für den Erhalt der Fallpauschale. Ringger spricht von «Bürokratisierung» oder
vom «Zwang zur Diagnose», die den Patienten sofort stigmatisiere. Und: «Es ist
Scharlatanerie, so zu tun, als wäre die Diagnostik in der Psychiatrie
knallhart. In der Tat sind die Diagnosen weich.»
Profit auf Kosten von Patienten: Das Resultat ist für Ringger eindeutig: «Es
wird auf Kosten von Patienten und Personal Profit gemacht.» Wer genau wie von
den Fallpauschalen profitieren würde, müsste sich erst zeigen, denn die SwissDRG
AG, die dieses System erarbeitet, besteht aus Vertretern der Spitäler,
Krankenkassen, Ärzteschaft und den Gesundheitsdirektoren. Diese
Interessenvertreter ringen um das Fallpauschalensystem. Während die Ärzte
dagegen sind, hätten die Krankenkassen lieber ein noch strikteres System.
Der Bundesrat wird entscheiden müssen, ob
er das von SwissDRG erarbeitete Bezahlmodell 2018 einführen will. Für die
Gewerkschaft und die am Donnerstag anwesenden Fachpersonen und
Personalvertreter aus den Kliniken und Spitälern wollen dieses Bezahlmodell
bekämpfen. Die Kritik jedenfalls scheint schweizweit inzwischen so gross zu
sein, dass SwissDRG bereits an einem modifizierten Tarpsy-Modell arbeite. Das
Gesetz indes ist eindeutig: Fallpauschalen sollten zwar die Regel sein, sind
jedoch nicht zwingend. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich
bestätigt. Es wird sich also zeigen, ob die Schweiz als erstes Land Europas
Preisschilder für psychische Erkrankungen einführt.
Mittwoch, 10. Juni 2015
GAV vpodSpitälergruppen sagen klar Ja!
Die vpodSpitälergruppen haben heute Abend im Rahmen einer ausserordentlichen Versammlung intensiv, sehr konkret und lange über die ausgehandelten Bestimmungen für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) diskutiert. Dieser Vertrag soll am 01.01.2016 in Kraft treten und löst das kantonale Lohn- und das Personalgesetz ab.
Schlussendlich setzte sich an der Versammlung die Einschätzung durch, dass das vorliegende Vertragswerk durchdacht und zukunftsoffen ist und eine gute Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung in den drei verselbständigten kantonalen Spitälern abgibt.
Die Abstimmung ergabt trotz heftigen Diskussionen zu einzelnen Bestimmungen und entgegen ihrem anfänglichen Verlauf ein einstimmiges Ja und das sollte ausdrücklich auch als Anerkennung und Dank an die Verhandlungsdelegation verstanden werden.
Ergänzt wird der GAV durch betriebliche Reglemente, welche dieser Tage mit den Personalkommissionen schlussabgestimmt werden. Die Bedeutung der betrieblichen Mitwirkung wird dadurch betont und es ist allen klar, dass gute Arbeitsbedingungen nicht Schicksal sind und vom Himmel fallen, sondern mit Umsicht und Können geschaffen und immer wieder auch bewahrt werden müssen. Verantwortlich dafür sind die Verantwortlichen und die haben einen Namen und sind im Vertrag und in den Reglementen jetzt klar bezeichnet.
Donnerstag, 26. März 2015
der GAV wird bald um die Ecke biegen, noch sehen wir ihn nicht, aber hören können wir ihn schon
Am 15.5.2011
hat das Volk mit einer Mehrheit von 56% entschieden, dass die Öffentlichen Spitäler verselbständigt
werden. Das hat zur Folge, dass über unsere Arbeitsbedingungen und Löhne nicht
mehr im Grossen Rat diskutiert und abgestimmt wird. Es sind neu die
Verwaltungsräte der Spitäler, die ab 2016 darüber entscheiden. Dabei müssen, so
steht es im Gesetz, die Bedürfnisse des Betriebs und des Personals sowie die
Gegebenheiten des Marktes berücksichtigt werden. Für die
Personalkommissionen bedeutet diese „Verlagerung der Auseinandersetzung“ eine
Aufwertung, aber vermutlich auch mehr Arbeit. Ende Juni soll, nachdem eine
Delegation der Arbeitgebenden und die massgebenden Personalverbänden zwei Jahre
lang vertraulich darüber verhandelt haben, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
unterzeichnet werden. Dieser gilt für alle drei Spitäler gleichermassen und
stellt ein Äquivalent zu den bisherigen kantonalen Gesetzen dar. Ergänzt bzw.
verdeutlicht wird der GAV durch betriebliche Reglemente. Erklärte Aufgabe bei diesen
Verhandlungen war nicht, Mittel einzusparen. In der Lage, in der die Spitäler
durch die neuen Finanzierungsregeln sind, wird es aber auch nicht mehr Geld geben.
Zielsetzung des GAV ist es, die vorhandenen Mittel einvernehmlich so einzusetzen,
dass es einerseits gelingt, die jetzigen Mitarbeitenden zum überzeugten Bleiben zu bewegen
und, andererseits, neue, gut ausgebildete Mitarbeitende in genügender Anzahl
auf dem Spitalarbeitsmarkt „anzulocken“ und für eine engagierte und
längerfristige Tätigkeit bei den Öffentlichen Spitälern zu gewinnen. Daran wird
sich der GAV messen lassen müssen - Luftschlösser waren nicht das Thema. In den
Vertrag geschrieben wurde im Grundsatz auch ein neues Lohnsystem, das den
„Markt“ besser berücksichtigt. Die eigentlichen Lohnverhandlungen dazu beginnen aber erst im Herbst 2016 und finden ab dann immer jeweils im Herbst statt. Jedes
Spital für sich. Nicht jeder Fortschritt kostet Geld und viele Dinge, die
unseren Alltag beeinflussen, handeln von Menschen. Gefragt ist inskünftig verstärkt
auch die Führung, denn die normative Kraft des GAV kann das alleine nicht richten.
Donnerstag, 19. März 2015
gegen das Abbaupaket der Regierung sein
Weil Opfersymmetrie anders aussieht, wehren sich der vpod und
zahlreiche weitere Organisationen und Betroffene gegen das Abbaupaket der
Regierung.
Besammlung für diese Protestaktion ist am Mittwoch, 15. April
um 17.30 Uhr auf dem Marktplatz.
Weitersagen und auch Freunde und Angehörige mitnehmen wäre gut!
Sonntag, 15. März 2015
Adieu Jean-Claude
Wie wir erfahren haben, ist unser langjähriges
Vorstandsmitglied Jean-Claude Bourgnon anfangs März überraschend verstorben.
In Gedanken sind wir bei ihm und seinen Angehörigen.
Jean-Claude suchte bei der Arbeit stets nach Lösungen, die mit
gesundem Menschenverstand „gewürzt“ waren.
Er war immer freundlich, sehr
hilfsbereit, kompetent, vielseitig, engagiert, flexibel, herzlich und offen.
So werden wir ihn in Erinnerung behalten.