Donnerstag, 16. April 2020

Interpellation Nr. 35 (April 2020) betreffend Auslagerung Hausdienst in den UPKE

Im Jahr 2018 wurde in der UPKE bekannt, dass der Hausdienst an die ISS ausgelagert werden soll. Das hat beim Personal zu grossem Unmut geführt. Unstrittig aber war, dass Voraussetzung dafür eine Zustimmung gemäss OeSpG §4 Abs 3 durch den RR ist. Ob dieses Geschäft je im RR traktandiert war, ist unklar, sicher aber ist, dass der Verwaltungsrat der UPK die Personalkommission im April 2018 informiert hat, dass der Hausdienst nicht ausgelagert wird. Im November 2019 war dieser Entscheid anscheinend überholt und eine Auslagerung in einer neuen Variante – verbunden mit natürlichem Weggang und ohne Kündigungen– des Hausdienstes ist angedacht. Die Interpellantin ist sehr besorgt über diese Entwicklung. Der Hausdienst übernimmt eine wichtige Rolle im Betrieb. Er wirkt vertrauensbildend gegenüber den PatientInnen. Eine Auslagerung des Hausdienstes bedeutet deshalb für die Interpellantin eine Verschlechterung des Angebotes in der UPKE. Laut ÖSpG §4 Abs 3 muss der Regierungsrat einer Auslagerung an ein privates Unternehmen zustimmen. Und eine Abgabe der Aufgabe des Hausdienstes ist aus Sicht der Interpellantin eine Auslagerung und nicht einfach nur ein Auftrag, welcher extern (einmalig) gegeben wird. Weiter steht dieser angebliche Entscheid der Motion Wyss betreffend Wiedereingliederung des Reinigungspersonals quer. Die Interpellantin bittet aus diesem Grund um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Aktuelle Situation a) Wurde/wird der Hausdienst der UPKE in nahe Zukunft ausgelagert? 2. Falls der Hausdienst der UPKE ausgelagert wurde/ausgelagert werden soll: a) Hat der Regierungsrat einer solchen Auslagerung bereits zugestimmt? Falls ja, mit welcher Begründung? Wie sieht der Regierungsrat diesen Entscheid in Bezug zur momentan in Arbeit stehenden Motion "Wiedereingliederung des Reinigungspersonals"? Wie ist dieser Entscheid zu gerechtfertigen? b) Falls der Regierungsrat einer solchen Auslagerung nicht zugestimmt hat (und die UPK diesen Entscheid selbst getroffen hat): Sieht der Regierungsrat hier eine Verletzung des ÖSpG, §4 Abs. 3? Was gedenkt der Regierungsrat nun zu tun? c) Damit auch Auslagerungen von Aufgaben wie Hausdiensten (oder ähnlichem) §4, Abs 3 unterstehen, welche Gesetzesanpassungen wären notwendig? 3. Falls der Hausdienst der UPKE nicht ausgelagert wurde/nicht ausgelagert werden soll: a) Ist der Regierungsrat der Meinung, dass das ÖSpG bei einer solchen Auslagerung zum Zuge kommt? Würde er von der UPK verlangen, in Zukunft eine allfällige Auslagerung beim Regierungsrat zu beantragen? b) Wann wird das Personal informiert, dass der Hausdienst in der UPKE weiterhin intern bleibt? Sarah Wyss

Donnerstag, 8. August 2019

Dienstag, 23. Juli 2019

Pflegefachfrau Psychiatrie goes Regierungsrat

... wir freuen uns, dass unsere ehemalige Berufskollegin sich als Regierungsrätin zur Wahl stellt und rufen alle dazu auf, sie tatkräftig zu unterstützen:


Freitag, 14. Juni 2019

Frauenstreik am 14.6.2019



Abmarsch der UPK Delegation
 zum zentralen Treffen in der Stadt

Montag, 30. Juli 2018

Auslagerung als Politikum


Immer wenn die Finanzen im Öffentlichen Dienst geknappt werden, suchen die Ausführungsverantwortlichen nach Stellen und Berufsgruppen, die „überbezahlt“ sind und deren Arbeit deshalb von der Privatwirtschaft günstiger erbracht werden könne. Das verharmlosende Stichwort dazu heisst „Auslagerung“.

Tatsächlich aber bedeutet Auslagerung weniger Lohn, weniger Rente, weniger Rechte und v.a. in der Regel auch gekürzte Zeit, um die gleiche Arbeit zu erledigen. Denn nur so lässt sich diese Arbeit günstiger erbringen und lassen sich auch noch Gewinne erzielen.

Was die behauptete Überbezahlung anbelangt, so hat diese viel mit gesellschaftlicher Wertschätzung zu tun, so wird Arbeit mit jungen Menschen beispielsweise besser bewertet als die Arbeit mit alten, am Ende des Tages aber sind alle müde und haben das ihnen Mögliche geleistet, manchmal sogar noch ein bisschen mehr.   

Löhne sind aus gewerkschaftlicher Optik nur dann gerecht, wenn sie „recht“ sind. Was brauchen meine Familie und ich zum Leben? Wer im Zwangsbedarf (alles Geld geht für das Allernotwendigste drauf) lebt, für die oder den hat die Frage nach der Lohngerechtigkeit eine andere Bedeutung als für solche, die sich einkommensmässig schon im Wahl- oder gar Luxusbedarf befinden.

Der vpod hat sich auf seinem Kongress 2015 in Lausanne ausführlich mit dieser Problematik befasst und dazu ein Positionspapier beschlossen. Und verlangt, dass Service public dort, wo er ausgelagert wurde, wieder in Gemeindebesitz zurückgeführt wird.

Dieses Anliegen umtreibt seit längerem auch die Basler SP Grossrätin Sarah Wyss. Sie hat deshalb zusammen mit anderen eine Motion eingereicht, mit der sie von der Regierung explizit, klar und konkret die Wiedereingliederung des Reinigungspersonals verlangt.

Anerkannt und beschlossen, dass es sich bei diesem Thema um ein Politikum handelt, hat der Grosser Rat auch, als es um die „Verselbständigung“ der kantonalen Spitäler USB, FPS + UPK ging. Wörtlich steht im Öffentlichen Spitäler Gesetz (ÖSpG): Auslagerungen an privatrechtliche Unternehmen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. 

In den UPK gab es immer wieder solche Versuche, letztmals 2011, als die damalige Leitung beschloss und dabei blieb, den Hausdienst (ausgerechnet) in der Forensik an eine private gewinnorientierte Firma zu vergeben. Die vpod Gruppe Psychiatrie hat damals protestiert und an den CEO geschrieben, dass „wir nicht verstehen, warum die UPK Hand dazu bietet und mitmacht, wenn im Niedriglohnbereich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen prekarisiert werden. Uns beschämt das, auch und insbesondere in unserer Identität als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPK. Sich Business Excellence auf die Fahne schreiben und gleichzeitig bei den Kleinen sparen, das passt irgendwie nicht richtig zusammen“.

Ende März diesen Jahres wurde die Peko und die Vertragsverbände darüber informiert, dass der Hausdienst der Erwachsenen Psychiatrischen Klinik (EPK) neu „Reinigung“ heisse und ausgelagert werde. Das war ein grosser Schock, nicht unerwartet zwar - aber eigentlich unglaublich.    

In der EPK (das ist der grosse Teil der UPK) arbeiten viele Berufsgruppen zusammen und schaffen ein Milieu, das es den PatientInnen ermöglichen soll, sich sicher zu fühlen, zu erholen, neue Erfahrungen zu machen und so zu gesunden. Dazu gehört auch das Zusammenleben in Pavillons. Hier jetzt eine einzige Berufsgruppe zu isolieren, herauszunehmen, würde dieses System empfindlich stören. Die UPK ist und soll keine Büchsenfabrik sein. Ein solche Auslagerung wäre, nebst den damit verbundenen menschlichen Härten für die direkt Betroffenen (es ist die Rede von 20 Vollzeitstellen) und ihre Angehörigen auch deshalb für uns unverständlich, weil der Hausdienst in der Erwachsenen Psychiatrischen Klinik in den letzten Jahren stark entwickelt und ausgebaut wurde und heute ein stolzes und starkes Angebot darstellt. In einem gewissen Sinne würde durch die “Übergabe” an die ISS ein Teil des Familiensilbers verscherbelt. Und das kann nicht im Sinn des Kantons und seiner Bevölkerung sein.

Erfreulicherweise ist es mit vereinten Kräften (Sekretariat und befreundete SP-Grossrätinnen) gelungen, Rotgrün anzusprechen und das ist in Basel die Mehrheit in der Regierung. In der Folge hat der Verwaltungsrat der UPK schlussendlich nachgegeben und das Gesuch um Genehmigung einer Auslagerung zurückgezogen. Dafür gebührt ihm Dank.

Unser Ziel muss es jetzt erst recht sein, dass die Menschen die in den Spitälern und beim Kanton im Reinigungsdienst arbeiten, „recht“ entlohnt und auch menschlich anständig behandelt werden und so für die gesamte Branche der Massstab sind. Und nicht umgekehrt. Dazu gehört auch, dass es für die geplante grosse Spitalfusion BS/BL, über die wir voraussichtlich im Februar abstimmen, entsprechende eine Verständigung und (Schutz)Bestimmungen dahingehend gibt, dass Stress, Lohndruck und die Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen kein akzeptables Mittel ist, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.    

Donnerstag, 19. April 2018

Referendum gegen die Überwachung von Versicherten


... bitte unterschreibt das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. Alle Informationen plus den Unterschriftsbogen bekommt Ihr mit folgendem Link:  


Donnerstag, 7. Dezember 2017

Löhne 2018

Die Verhandlungen in den Spitälern der Region sind abgeschlossen, die Ergebnisse sehen so aus: 

  • KSBL: +0.7% der Lohnsumme (2016: 0%)
  • Rehab: +1% (2016: +1%)
  • UKBB: 0.6% (2016: 1.4%)
  • UPK: 0.46% (2016: 0.5%)
  • USB: 0.9% (2016: 1%)
  • FPS: 0.9% (2016: 0.5%)
  • Bürgergemeinde: +1% (2016: +1-2%)
  • PBL: 0,7% (2016: 0,4%)

Freitag, 27. Oktober 2017

Peter Nussbaum



Wir haben die schmerzliche Pflicht mitzuteilen, dass


Peter Nussbaum


unser Kollege und langjähriges Vorstandsmitglied am 17. Oktober nach langer schwerer Krankheit, aber doch  überraschend gestorben ist. Sein Tod hinterlässt eine Lücke und beschäftigt uns, wir sind traurig. Peter wird uns mit seiner Art und seiner Ernsthaftigkeit fehlen. Unsere Gedanken sind auch bei Christina Chryssostomou, seiner, wie Udo Lindenberg sagen würde, „Komplizin fürs Leben“. 


Alle, die von Peter Abschied nehmen wollen, treffen sich am Mittwoch, 15. November um 15:30 im ökumenischen Zentrum der UPK.



Anstelle von Blumen, bitten die Angehörigen im Sinne von Peter, um Unterstützung für das Projekt ‚Gemeinsam gegen Leukämie‘; das Thema Blutstammzellspende hat Peter sehr beschäftigt.
Postkonto 30-26015-0, Blutspende SRK, 3001 Bern / IBAN: CH11 0900 0000 3002 6015 0 oder direkt über die Webseite. Vermerk: im Andenken an Peter Nussbaum




Sonntag, 23. Juli 2017

Lohnherbst

Anfang September beginnen für die UPK die alljährlichen Lohngespräche, Ende Oktober sollten sie zu einem guten Ergebnis gekommen sein. Dazu findet am 21.9.um 16:30 im USB eine gemeinsame Versammlung der vpodSpitälergruppen statt. Auch wird es Informationen zur Spitalfusion BS/BL geben. Und allenfalls zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes bei der Pensionskasse.

Mittwoch, 15. Februar 2017

Pflegeinitiative - jetzt unterschreiben

In der Entstehungszeit der Pflegeinitiative ist es leider nicht zu einer Zusammenarbeit zwischen dem VPOD und dem SBK gekommen. Leider hat der VPOD Schweiz deshalb beschlossen, die Pflegeinitiative nicht zu unterstützen. 
Dieser Entscheid hat an der Mitgliederversammlung der drei VPOD Spitalgruppen grosses Unverständnis ausgelöst. In der Region Basel haben wir Mitglieder beschlossen, die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ tatkräftig zu unterstützen. Die Anliegen der Initiative sprechen uns als Gewerkschafter/innen des Gesundheitspersonals aus dem Herzen.
Denn nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal können wir die herausfordernde Pflege der immer komplexeren Patientensituationen künftig meistern. Die Pflegeinitiative ist mehr als eine Angelegenheit einer Berufsgruppe, schliesslich geht es um die Qualität der Gesundheitsversorgung und um die Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten.

Informationen und Unterschriftenbögen unter http://www.pflegeinitiative.ch/












Mittwoch, 14. Dezember 2016

Ergebnisse Lohnverhandlungen an den öffentlichen Spitälern: Mager!



Zum ersten Mal wurde an den öffentlichen Spitälern die Lohnentwicklung nach GAV verhandelt. Die Forderung der Peko, des vpod und der Personalverbände: Eine Lohnentwicklung im bisherigen Rahmen von durchschnittlich 1.4 %. Doch die Spitäler geben den Kostendruck voll ans Personal weiter. Es gibt an allen Spitälern, ausser den UPK, wo es (noch) eine generelle Lohnerhöhung gibt, nur eine individuelle Lohnentwicklung, weil die Teuerung weiterhin im Minus ist (BS November-Teuerung -0,2 %). Die individuelle Lohnentwicklung ist abhängig vom Alter und von der Position im Lohnband. Die Lohnsumme wird jeweils um folgenden Prozentsatz erhöht:
Rehab                       1 %                                  USB                       0.9 %
UPK                       0.5 %                                  FPS                        0.5 %
PBL                        0.4 %                                 KSBL                      0.4 %
Einzig am UKBB gibt es per 1.1.2017 vor der Einführung des neuen Lohnsystems noch einmal eine Lohnentwicklung analog Stufenanstieg beim Kanton in der Grössenordnung von durchschnittlich 1.4 %.

Dienstag, 11. Oktober 2016

gute Wahl!

Als vpod Betriebsgruppe Psychiatrie freuen wir uns über die geglückte Peko Wahl  und bedanken uns für das vpodPsychiatrie dadurch entgegengebrachte Vertrauen. Folgende vpodMitglieder wurden gewählt:
  • Wahlkreis Forschung: Fides Meier
  • Wahlkreis Pflege: Dany Soldati Hauser, Simone Lüscher, Hans Stalder
  • Wahlkreis Betrieb: Cristino Lema
  • Nachrückende sind: Irène Fontanilles, Elisabeth Jufer




Mittwoch, 2. Dezember 2015

Keine Preisschilder für psychische Erkrankungen!


(BaZ 28.11.2015/Joël Hoffmann)
Gewerkschaft will Fallpauschalen in der Psychiatrie verhindern

Der VPOD kritisiert, dass ab 2018 auch in der Psychiatrie Krankheiten nicht mehr individuell, sondern pauschal abgerechnet werden [sollen].

Wie viel kostet eine alltägliche Blinddarmoperation? Die Diagnose ist rasch klar, die Behandlung eingespielt, die Aufenthaltsdauer im Spital ist ebenfalls rasch definiert – die Kosten lassen sich daraus also relativ gut errechnen. Bei einer psychischen Erkrankung wird es komplizierter: Diagnosen sind weicher, Krankheitsbilder oft zu Beginn nicht eindeutig, der Heilungsverlauf ist individuell und noch stärker von äusseren Faktoren, wie dem Umfeld abhängig. Kurzum: Die Kosten für eine künftige stationäre Behandlung in der Psychiatrie sind schwieriger zu errechnen als eine körperliche Behandlung. Doch nun soll auch jeder stationäre Aufenthalt in der Psychiatrie ein klar definiertes Preisschild erhalten, wie dies bei den Spitälern bereits üblich ist. Die Gewerkschaft VPOD lancierte am Donnerstagabend in Liestal eine Kampagne, um dieses Vorhaben zu stoppen.

Moralisch unhaltbar: 2018 sollen nun auch in der Psychiatrie sogenannte Fallpauschalen eingeführt werden. Wie es der Name sagt, wird das Spital nicht für die konkreten Kosten entschädigt, sondern erhält lediglich für den Fall eine Pauschale. Dieses Geld muss ausreichen. Reicht das Geld nicht aus, macht das Spital mit dem Fall Verlust. Oder im umgekehrten Fall einen Gewinn. Die Berechnung geht so: Klinik und Krankenkassen verhandeln einen Grundpreis, die sogenannte Baserate. Kommt ein neuer Patient, wird dieser anhand von Diagnose und Schweregrad kategorisiert – der Fall bekommt eine Zahl, die mit dem Grundpreis multipliziert wird: Das Resultat ist das Preisschild, mit dem das Spital auskommen muss.

In der Psychiatrie eingeführt, hätte dieses Modell Auswirkungen, die für den VPOD moralisch und ökonomisch unhaltbar sind. «Es ist das alte neoliberale Lied, von der Vergleichbarkeit der Kliniken und dem Wettbewerb», sagt Marianne Meyer vom VPOD. Der ehemalige Gewerkschafter und Geschäftsleiter des linken Thinktank Denknetz, Beat Ringger, erläutert, weshalb das Tarpsy genannte System falsch sei: «Die verletzte Seele wird zur Ware.» Der Mensch werde zunehmend ökonomisiert und kommerzialisiert. Letztlich werde das Vertrauen des Patienten, geheilt zu werden, untergraben, weil er für die Klinik eben Ware oder ein unrentabler Kostenfaktor wird. Auch die Pflegenden, so der Gewerkschafter, würden unter dem steigenden ökonomischen Druck immer mehr mit weniger Personal leisten müssen, bis die Pflegequalität sogar ethisch nicht mehr tragbar sei.

Hinter diesem Schreckgespenst, der «neoliberalen» Fallpauschalen, stehen in der Tat Anreizmechanismen, welche die gewerkschaftlichen Parolen durchaus mit Inhalt füllen: Das Tarpsy ist so konstruiert, dass die Klinik einen Anreiz hat, den Patienten acht Tage zu behalten, weil dann die volle Pauschale ausbezahlt wird. Nach acht Tagen jedoch kann die Klinik nur noch mit zu niedrigen Tagespauschalen arbeiten, weshalb die Klinik ein Interesse hat, die Patienten dann wieder loszuwerden. Der VPOD befürchtet einerseits, dass Leute zu lange im Haus behalten werden, und andererseits, dass Kranke zu früh entlassen werden.

Weitere Probleme ortet der VPOD bei der Festlegung des Preisschildes, also der Tarpsy. Der Patient muss gleich nach dem Eintritt eine klare Diagnose erhalten. Die Ärzte müssen zudem die Fallschwere berechnen. Diese sogenannte Codierung des Patienten ist die zwingende Grundlage für den Erhalt der Fallpauschale. Ringger spricht von «Bürokratisierung» oder vom «Zwang zur Diagnose», die den Patienten sofort stigmatisiere. Und: «Es ist Scharlatanerie, so zu tun, als wäre die Diagnostik in der Psychiatrie knallhart. In der Tat sind die Diagnosen weich.»

Profit auf Kosten von Patienten: Das Resultat ist für Ringger eindeutig: «Es wird auf Kosten von Patienten und Personal Profit gemacht.» Wer genau wie von den Fallpauschalen profitieren würde, müsste sich erst zeigen, denn die SwissDRG AG, die dieses System erarbeitet, besteht aus Vertretern der Spitäler, Krankenkassen, Ärzteschaft und den Gesundheitsdirektoren. Diese Interessenvertreter ringen um das Fallpauschalensystem. Während die Ärzte dagegen sind, hätten die Krankenkassen lieber ein noch strikteres System.

Der Bundesrat wird entscheiden müssen, ob er das von SwissDRG erarbeitete Bezahlmodell 2018 einführen will. Für die Gewerkschaft und die am Donnerstag anwesenden Fachpersonen und Personalvertreter aus den Kliniken und Spitälern wollen dieses Bezahl­modell bekämpfen. Die Kritik jedenfalls scheint schweizweit inzwischen so gross zu sein, dass SwissDRG bereits an einem modifizierten Tarpsy-Modell arbeite. Das Gesetz indes ist eindeutig: Fallpauschalen sollten zwar die Regel sein, sind jedoch nicht zwingend. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich bestätigt. Es wird sich also zeigen, ob die Schweiz als erstes Land Europas Preisschilder für psychische Erkrankungen einführt.

Mittwoch, 10. Juni 2015

GAV vpodSpitälergruppen sagen klar Ja!

Die vpodSpitälergruppen haben heute Abend im Rahmen einer ausserordentlichen Versammlung intensiv, sehr konkret und lange über die ausgehandelten Bestimmungen für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) diskutiert. Dieser Vertrag soll am 01.01.2016 in Kraft treten und löst das kantonale Lohn- und das Personalgesetz ab. 

Schlussendlich setzte sich an der Versammlung die Einschätzung durch, dass   das vorliegende Vertragswerk durchdacht und zukunftsoffen ist und eine gute Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung in den drei verselbständigten kantonalen Spitälern abgibt. 

Die Abstimmung ergabt trotz heftigen Diskussionen zu einzelnen Bestimmungen und entgegen ihrem anfänglichen Verlauf ein einstimmiges Ja und das sollte ausdrücklich auch als Anerkennung und Dank an die Verhandlungsdelegation verstanden werden. 

Ergänzt wird der GAV durch betriebliche Reglemente, welche dieser Tage mit den Personalkommissionen schlussabgestimmt werden. Die Bedeutung der betrieblichen Mitwirkung wird dadurch betont und es ist allen klar, dass gute Arbeitsbedingungen nicht Schicksal sind und vom Himmel fallen, sondern mit Umsicht und Können geschaffen und immer wieder auch bewahrt werden müssen.  Verantwortlich dafür sind die Verantwortlichen und die haben einen Namen und sind im Vertrag und in den Reglementen jetzt klar bezeichnet.

Donnerstag, 26. März 2015

der GAV wird bald um die Ecke biegen, noch sehen wir ihn nicht, aber hören können wir ihn schon


Am 15.5.2011 hat das Volk mit einer Mehrheit von 56% entschieden, dass die Öffentlichen Spitäler verselbständigt werden. Das hat zur Folge, dass über unsere Arbeitsbedingungen und Löhne nicht mehr im Grossen Rat diskutiert und abgestimmt wird. Es sind neu die Verwaltungsräte der Spitäler, die ab 2016 darüber entscheiden. Dabei müssen, so steht es im Gesetz, die Bedürfnisse des Betriebs und des Personals sowie die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigt werden. Für die Personalkommissionen bedeutet diese „Verlagerung der Auseinandersetzung“ eine Aufwertung, aber vermutlich auch mehr Arbeit. Ende Juni soll, nachdem eine Delegation der Arbeitgebenden und die massgebenden Personalverbänden zwei Jahre lang vertraulich darüber verhandelt haben, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet werden. Dieser gilt für alle drei Spitäler gleichermassen und stellt ein Äquivalent zu den bisherigen kantonalen Gesetzen dar. Ergänzt bzw. verdeutlicht wird der GAV durch betriebliche Reglemente. Erklärte Aufgabe bei diesen Verhandlungen war nicht, Mittel einzusparen. In der Lage, in der die Spitäler durch die neuen Finanzierungsregeln sind, wird es aber auch nicht mehr Geld geben. Zielsetzung des GAV ist es, die vorhandenen Mittel einvernehmlich so einzusetzen, dass es einerseits gelingt, die jetzigen  Mitarbeitenden zum überzeugten Bleiben zu bewegen und, andererseits, neue, gut ausgebildete Mitarbeitende in genügender Anzahl auf dem Spitalarbeitsmarkt „anzulocken“ und für eine engagierte und längerfristige Tätigkeit bei den Öffentlichen Spitälern zu gewinnen. Daran wird sich der GAV messen lassen müssen - Luftschlösser waren nicht das Thema. In den Vertrag geschrieben wurde im Grundsatz auch ein neues Lohnsystem, das den „Markt“ besser berücksichtigt. Die eigentlichen Lohnverhandlungen dazu beginnen aber erst im Herbst 2016 und finden ab dann immer jeweils im Herbst statt. Jedes Spital für sich. Nicht jeder Fortschritt kostet Geld und viele Dinge, die unseren Alltag beeinflussen, handeln von Menschen. Gefragt ist inskünftig verstärkt auch die Führung, denn die normative Kraft des GAV kann das alleine nicht richten. 

Donnerstag, 19. März 2015

gegen das Abbaupaket der Regierung sein


Weil Opfersymmetrie anders aussieht, wehren sich der vpod und zahlreiche weitere Organisationen und Betroffene gegen das Abbaupaket der Regierung.

Besammlung für diese Protestaktion ist am Mittwoch, 15. April um 17.30 Uhr auf dem Marktplatz.

Weitersagen und auch Freunde und Angehörige mitnehmen wäre gut!

 

Sonntag, 15. März 2015

Adieu Jean-Claude

Wie wir erfahren haben, ist unser langjähriges Vorstandsmitglied Jean-Claude Bourgnon anfangs März überraschend verstorben.


In Gedanken sind wir bei ihm und seinen Angehörigen.

Jean-Claude suchte bei der Arbeit stets nach Lösungen, die mit gesundem Menschenverstand „gewürzt“ waren. 

Er war immer freundlich, sehr hilfsbereit, kompetent, vielseitig, engagiert, flexibel, herzlich und offen.

So werden wir ihn in Erinnerung behalten.